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Die Kassenführung im bargeldintensiven Betrieb am Beispiel des Friseurs (§§ 158, 162 AO) – Teil 4
Entscheidung für Kassenführung mit Registrierkasse

Es gibt rechtlich in Deutschland bisher keine Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse. Wer darauf verzichtet, verkennt die Vorteile, die durch die Registrierkasse bei der Kassenführung erreichbar sind. Damit müssen sich der Unternehmer und sein steuerlicher Berater über die Kassenführung mit der Registrierkasse sachkundig machen. Die wesentlichen Aspekte der Registrierkasse sollen nachfolgend herausgearbeitet werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.09.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2016
Veröffentlicht: 2016-09-05
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Dokument Die Kassenführung im bargeldintensiven Betrieb am Beispiel des Friseurs (§§ 158, 162 AO) – Teil 4