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Die Kassenführung im bargeldintensiven Betrieb am Beispiel des Friseurs (§§ 158, 162 AO)
Vermeidung zivilrechtlicher Streitigkeiten

Die Berufsträger der steuerberatenden Berufe könnten zivilrechtlichen Ärger vermeiden, wenn sie die Bedeutung von INSIKA für sich und ihr Honoraraufkommen erkannt hätten. Dadurch haben sie realistische Gebührenansprüche, die den tatsächlichen Umsätzen etc. entsprechen. Die Abweichungen sind in Hamburg bei den Taxis mit 50–70 % durch INSIKA transparent geworden. Um dies zu erreichen, müssten sie auf den Gesetzgeber einwirken. Das kann und muss nachgeholt werden, um die überdeutlichen Fehlentwicklungen durch die freiwillige Teilnahme an INSIKA zu Gunsten der ehrlichen Friseure und ihrer steuerlichen Berater zu stoppen. Überzeugende Alternativen zu INSIKA sind nicht in Sicht, wenn man von bargeldloser Zahlung durch das sog. mobile Payment mit Karte oder Handy absieht. Damit sollten sich alle Beteiligten darum bemühen, möglichst schnell die Einführung von INSIKA rechtlich abzusichern. Damit können sie zeigen, dass sie es ernst meinen mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Schwarzarbeit. Zudem kann sich dann jeder Friseur selbst mit einer funktionierenden Beweisvorsorge durch INSIKA im Kassenbereich gegen problematische Nachkalkulationen schützen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2016
Veröffentlicht: 2016-12-06
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