Die Kassen-Nachschau gem. § 146b AO im Taxigewerbe
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 wurde die Möglichkeit der Durchführung einer Kassen-Nachschau ab 1.1.2018 eingeführt. Das BMF-Schreiben vom 29.5.2018 ergänzt den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) um einen Abschnitt zu § 146b AO (Kassen-Nachschau). Die Kassen-Nachschau dient der zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung. Ihr unterliegen u. a. elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen. Dieser Aufsatz behandelt Fragen der Kassen-Nachschau im Taxigewerbe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-04 |