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Die Immissionsrichtwerte für den neuen Baugebietstypus „Urbane Gebiete“ nach der TA Lärm und der 18. BImSchV

Mit der Städtebaurechtsnovelle 2017 wurde der neue Baugebietstypus „Urbane Gebiete“ in die Baunutzungsverordnung eingeführt. Um auch für diesen Immissionsrichtwerte, wie sie in der TA Lärm sowie in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) für andere Baugebietstypen bereits festgelegt sind, zu schaffen, mussten diese beide Regelwerke dementsprechend geändert werden. Die Änderungen traten am 9.6.2017 (TA Lärm) bzw. am 9.9.2017 (18. BImSchV) in Kraft.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-02-23
Dokument Die Immissionsrichtwerte für den neuen Baugebietstypus „Urbane Gebiete“ nach der TA Lärm und der 18. BImSchV