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Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Rücklagen bilden und Finanzen veröffentlichen

Die über 150 gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände haben erstmals in ihrer mehr als 100-jährigen Geschichte Rückstellungen für die Altersversorgung und für Beihilfeansprüche ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bilden. Eine solche Verpflichtung wurde zwar schon im Jahre 2008 im Sozialgesetzbuch festgelegt. Doch erst vor kurzem sind die Durchführungsbestimmungen, die das Bundesversicherungsamt erlassen hat, in Kraft getreten. Betroffen sind etwa 130.000 Angestellte, vor allem von Orts- und Innungskrankenkassen, die als Dienstordnungs-Angestellte ähnlich wie Beamte einen Pensionsanspruch besitzen. Diese Position taucht bisher in den Rechnungsergebnissen der Krankenkassen nicht auf.

Seite 339

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2011
Veröffentlicht: 2011-11-22
Dokument Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Rücklagen bilden und Finanzen veröffentlichen