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Die für genehmigungsbedürftige Anlagen relevanten Änderungen des BImSchG durch das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU) und das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt und das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts haben jüngst Änderungen des Rechts für genehmigungsbedürftige Anlagen im BImSchG vorgenommen. Namentlich handelt es sich um die gesetzliche Normierung der Verbesserungsgenehmigung, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Änderungsgenehmigungen in Überschreitungsgebieten enthält. Zusätzlich ist das Ermessen bei der Teilgenehmigung, der Zulassung vorzeitigen Beginns und beim Vorbescheid verändert worden. Auch hat es Änderungen bei den Vorschriften zu den Nebenbestimmungen und – damit einhergehend – bei den Regelungen zu nachträglichen Anordnungen gegeben. Die vorliegende Abhandlung nimmt eine nähere Beleuchtung der Neuerungen vor.

Seiten 4 - 10

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-03-01
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Dokument Die für genehmigungsbedürftige Anlagen relevanten Änderungen des BImSchG durch das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU) und das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts