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Die Feststellungen nach § 69 SGB IX im Lichte des „modernen“ Behinderungsbegriffs

2001 ist das SGB IX in Kraft getreten. Der dort normierte „moderne“ Behinderungsbegriff ist seitdem im Zusammenhang mit Fragen der „Rehabilitationsangleichung“ ständig in der Diskussion. Wenig beachtet worden ist jedoch bisher, welche Auswirkungen das neue Teilhabekonzept auf die Feststellungen nach § 69 SGB IX hat.

Seiten 220 - 227

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2008
Veröffentlicht: 2008-04-16
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