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Die externe Dimension der EU – Stellung der Drittstaatsangehörigen in der Sozialen Sicherheit

Das Unionsrecht hat eine Ausstrahlung über die EU-Grenzen hinaus. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine EU-Regelungskompetenz für eine gemeinsame Einwanderungspolitik geschaffen, durch die eine faire Behandlung der Drittstaatsangehörigen gewährleistet werden soll (Art. 79 AEU). Hierunter fällt auch der Export von Rentenleistungen in einen Drittstaat.

Seiten 368 - 373

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2011
Veröffentlicht: 2011-09-07
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