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Die „Entführung“ der schwangeren Flötistin aus dem Orchester
Oder: ab wann Mozartmusik gemäß Mutterschutzrecht Lärm ist

Nachdem eine Flötistin im Opernorchester der Stadt Frankfurt schwanger wurde, teilte ihr die Stadt mit, dass ein Beschäftigungsverbot bestehe, da es ein Lärmarbeitsplatz sei. Die Stadt ließ für „Entführung aus dem Serail“ und „La Cenerentola“ (Aschenputtel) Lärmmessungen durchführen, die Werte von 82 bzw. 83 dB (A) ergaben. Da dieser absolute Wert jedoch bei Orchestermusikern regelmäßig nur für zwei bis drei Stunden täglich besteht, sinkt nach Auskunft des Referats Sicherheitstechnik der Stadt die arbeitstägliche Belastung auf unter 80 dB (A). Den Wert von 80 dB (A) hatte die Stadt nach der „Grenzwertliste 2003/ Übereinkommen der staatlichen Gewerbeärzte“ als den Grenzwert für ein Beschäftigungsverbot angesehen, der somit unterschritten war. Die Klägerin wurde sodann fünf Mal bei Aufführungen dieser Opern eingesetzt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.07.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 7 / 2017
Veröffentlicht: 2017-07-10
Dokument Die „Entführung“ der schwangeren Flötistin aus dem Orchester