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Die Beteiligungsvereinbarung nach der neuen EBR-Richtlinie

Seit mehr als einer Dekade vertreten Europäische Betriebsräte (EBR) die Interessen der Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Sachverhalten durch Unterrichtung und Anhörung. In der EG gibt es etwa 820 EBR, die rund 14,5 Millionen Arbeitnehmer vertreten. Um die Arbeitsweise der EBR zu verbessern, hat die Kommission am 2. 7. 2008 einen Vorschlag zur Neufassung der Europäische-Betriebsräte- Richtlinie 94/45/EG vorgelegt. Als Richtlinie 2009/38/EG trat dieser Anfang Juni 2009 in Kraft. Wie bisher sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Sachverhalten vorrangig durch eine Beteiligungsvereinbarung regeln, ehe eine gesetzliche Auffanglösung greift. Die Richtlinie wird in den nächsten Jahren in vielen Unternehmen für Beratungsbedarf sorgen. Der Beitrag erörtert, was nach der Neufassung von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern bei Abschluss von Beteiligungsvereinbarungen zu beachten ist.

Seiten 469 - 475

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 11 / 2009
Veröffentlicht: 2009-11-03
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