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Die Berücksichtigung von Leerkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten aus handels- und steuerrechtlicher Sicht – Teil I –

Ausgangspunkt für die Bewertung der Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) des Anlage- und Umlaufvermögens stellen die Anschaffungs- und Herstellungskosten dar. Die im eigenen Betrieb hergestellten Wirtschaftsgüter sind mit den Herstellungskosten, die von Dritten erworbenen Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Herstellungskosten beinhalten alle auf die Herstellung verwendeten Kosten. Voraussetzung ist ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Herstellung. Die Herstellung umfasst den gesamten Zeitraum vom Beginn des Herstellungsvorgangs bis zur Fertigstellung in gebrauchsbereitem Zustand. Maßgebend ist der sachliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Herstellungsvorgang.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2012
Veröffentlicht: 2012-01-05
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Dokument Die Berücksichtigung von Leerkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten aus handels- und steuerrechtlicher Sicht – Teil I –