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Die Bedeutung der maßgeblichen Altersgrenzen bei der künstlichen Befruchtung
Anmerkungen zur Entscheidung des Sozialgerichts Marburg vom 28. Juni 2010

Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen unter den weiteren Voraussetzungen des § 27 a Abs. 1 SGB V auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Die Vorschrift macht den Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft von fünf Voraussetzungen abhängig.

Seiten 308 - 309

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.10.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2010
Veröffentlicht: 2010-10-15
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