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Die Ausnahme von der Einwilligungspflicht nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG

Der Beitrag untersucht den Anwendungsbereich sowie die einzelnen Tatbestandsmerkmale des am 01.12.2021 in Kraft tretenden § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG. Da die Norm auf Art. 5 Abs. 3 S. 2 Alt. 2 ePrivacy-Richtlinie gründet, untersucht der Beitrag anschließend die Anwendungspraxis in Bezug auf Art. 5 Abs. 3 S. 2 Alt. 2 ePrivacy-Richtlinie in den anderen EU-Mitgliedstaaten, um so Ansatzpunkte für mehr Auslegungs- und Anwendungssicherheit in Bezug auf den kommenden § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG aufzuzeigen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.06.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2021
Veröffentlicht: 2021-11-09
Dokument Die Ausnahme von der Einwilligungspflicht nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG