Die Arbeitgebereigenschaft als Voraussetzung des ehrenamtlichen Richteramts in der Sozialgerichtsbarkeit
In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwieweit das geltende Recht angesichts des anhaltenden Geschäfts- und Personalzuwachses der Sozialgerichtsbarkeit in den letzten Jahren der Anforderung genügt, den Gerichten ein ausreichendes Reservoir geeigneter Personen der Arbeitgeberseite zur Verfügung zu stellen. Dazu werden die Merkmale der vom Gesetz gebildeten Fallgruppen der Arbeitgebereigenschaft im Einzelnen untersucht, insbesondere auch der Begriff des leitenden Angestellten und die Unterschiede bei den Amtsvoraussetzungen zwischen privatrechtlichen Unternehmen und dem eigentlichen öffentlichen Dienst.
Seiten 138 - 144
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-09 |