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DGUV-Branchenregel zu Rechtslage und Prävention bei Abbruch- und Rückbauarbeiten

Wo ein Gebäude abgebrochen wird, da ist es laut, es staubt und es müssen oftmals gefährliche Stoffe entsorgt werden. Auf den häufig wechselnden Baustellen der Abbruch- und Rückbau-Unternehmen Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Mit der neuen Branchenregel 101-603 „Branche Abbruch und Rückbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, erhalten Unternehmer, Unternehmerinnen und ihre Verantwortlichen jetzt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten staatlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, mögliche Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen, die für die Branche relevant sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.05.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 5 / 2019
Veröffentlicht: 2019-04-30
Dokument DGUV-Branchenregel zu Rechtslage und Prävention bei Abbruch- und Rückbauarbeiten