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Deutsch-indisches Abkommen über Sozialversicherung trat am 1. Oktober 2009 in Kraft

Auf das Abkommen wird hier aus deutscher Sicht eingegangen. Hauptzweck des Abkommens ist:
- die Vermeidung von doppelter Sozialversicherungspflicht oder
- die Vermeidung des Wechsels in das Sozialversicherungssystem des anderen Vertragsstaats bei einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit im anderen Vertragsstaat.
Außerdem enthält das Abkommen auch Regelungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften für Erwerbstätige und für besondere Personengruppen. Es handelt sich also hier um ein Entsendeabkommen ohne Regelungen über die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten oder den Export von Renten. Darüber hinaus fehlen auch Regelungen zum Krankenversicherungsschutz bei Aufenthalt im jeweils anderen Vertragsstaat.
Neben dem Abkommen sind auch in den folgenden Dokumenten wichtige Regelungen enthalten:
- Schlussprotokoll zum Abkommen
- Durchführungsvereinbarung
- Verwaltungsvereinbarung

Seiten 358 - 364

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.12.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 12 / 2009
Veröffentlicht: 2009-12-01
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Dokument Deutsch-indisches Abkommen über Sozialversicherung trat am 1. Oktober 2009 in Kraft