• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Der Weg zum Beruf zwischen „Teilhabe an Bildung“ und „Teilhabe am Arbeitsleben“

Anlass des Beitrags sind zum einen zwei Entscheidungen des BSG aus dem Jahr 2016, die eine mögliche materielle Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für Studierende mit Behinderungen anklingen ließen, und ist zum anderen die Einführung einer neuen Leistungsgruppe „Teilhabe an Bildung“ im Rehabilitationsrecht durch das Bundesteilhabegesetz. Im Zentrum des Beitrags stehen Zugänge zu Bildungsangeboten, die das Rehabilitationsrecht in den Leistungsgruppen „Teilhabe an Bildung“ und „Teilhabe am Arbeitsleben“ eröffnet und mit denen Menschen mit Behinderungen das von ihnen jeweils angestrebte Berufsziel erreichen können. Im Fokus stehen sowohl Leistungsverpflichtungen der Sozialhilfeträger wie auch Leistungsverpflichtungen der Bundesagentur für Arbeit.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-31
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Der Weg zum Beruf zwischen „Teilhabe an Bildung“ und „Teilhabe am Arbeitsleben“