• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Der Unfall im Probearbeitsverhältnis

Die Frage, ob ein Unfall während eines Probearbeitstages als Arbeitsunfall nach dem SGB VII anerkannt werden kann, erscheint immer noch nicht abschließend geklärt, wie das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) vom 14.12.2017 – L 6 U 82/15 – belegt (Revision zugelassen, anhängig beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 2 U 1/18 R –). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein (arbeitsloser) Leistungsbezieher nach dem SGB II hatte sich aus eigener Initiative bei einer Firma zur Entsorgung von Lebensmittelabfällen vorgestellt und für den 13.9.2012 für die Zeit von 6 bis 16 Uhr einen „Probetag“ im Rahmen eines „Einfühlungsverhältnisses“ (ohne Vergütung) vereinbart. Er war an diesem Tag auf einem Firmen-LKW mitgefahren und hatte beim Einsammeln der Abfälle geholfen, bis er plötzlich von der Laderampe des LKW aus 2 Metern Höhe abgestürzt war. Er hatte sich dann gegen 13 Uhr bei einem Durchgangsarzt vorgestellt, der ein Schädel-Hirn- Trauma mit Verdacht auf Schädelbasis- und Orbitafraktur festgestellt hatte.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.10.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 10 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-02
Dokument Der Unfall im Probearbeitsverhältnis