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Der Schadensersatzanspruch nach § 48 DSG-EKD
Eine religionsverfassungsrechtliche und rechtstheologische Einordnung

Der Umfang an Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wächst quer durch alle Instanzen unablässig. Weitgehend unbeachtet geblieben sind bislang die diesbezüglichen Regelungen in den Datenschutzbestimmungen der öffentlich-rechtlich verfassten Religionsgemeinschaften. Der Beitrag stellt die Regelung der evangelischen Kirche in § 48 DSG-EKD in den historischen, religionsverfassungsrechtlichen und rechtstheologischen Kontext und zeigt die Konsequenzen für die Auslegung der Vorschrift auf.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.03.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 3 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-29
Dokument Der Schadensersatzanspruch nach § 48 DSG-EKD