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Der Prüfungsplan für die Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse“ – Teil I –

Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Bestandsermittlung der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse“ ist die Feststellung der zutreffenden Mengen und der anzusetzenden Werte. Die Feststellung des Mengengerüstes setzt entsprechende Anforderungen an die Inventur unfertiger Erzeugnisse voraus. Die den unfertigen Erzeugnissen zuzuordnenden Werte entsprechen dem Umfang nach den für die Herstellung bisher angefallenen Aufwendungen und können in der Regel nur mit Hilfe einer aussagefähigen Kosten- und Leistungsrechnung gewonnen werden.

Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist die Prüfungsprogrammplanung der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse“ unter Berücksichtigung der zweckmäßigen Prüfungsmethoden und Prüfungsmöglichkeiten. Prüfungsziel ist die Feststellung des mengen- und wertmäßigen Umfangs der bis zum Bilanzstichtag einzubeziehenden Kosten bzw. Aufwendungen. Der damit einhergehenden Problematik hinsichtlich der bisher entstandenen Herstellungskosten und ihrer Bewertung ist besondere Beachtung zu widmen. Die Inventur der unfertigen Erzeugnisse dient der Feststellung der tatsächlichen durch die Herstellung bis zum Inventurstichtag verursachten Aufwendungen.

Demgegenüber ist die Bewertung der „Unfertigen Erzeugnisse“ als solche in gleicher Weise vorzunehmen wie die Bewertung der „Fertigerzeugnisse“. Die zutreffende Erfassung der entstandenen Aufwendungen ist unabdingbare Voraussetzung für eine zutreffende Bewertung.

Seiten 1 - 5

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.01.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2006
Veröffentlicht: 2006-01-01
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Dokument Der Prüfungsplan für die Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse“ – Teil I –