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Der Güterichter im sozialgerichtlichen Verfahren
Zielgenaue Verweisung unter Berücksichtigung der Perspektive von Sozialleistungsträgern und fachanwaltlicher Beratungspraxis

Am 26.7.2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Kraft getreten. Damit wurde die gerichtsinterne Mediation in „ein erheblich erweitertes Güterichtermodell“ überführt. Auch die Beteiligten eines sozialgerichtlichen Rechtsstreits sollen nach dem Willen des Gesetzgebers „in allen einer gütlichen Konfliktbeilegung zugänglichen Streitigkeiten ohne nennenswerten organisatorisch-praktischen Aufwand an einen Güterichter verwiesen werden können.“ Der nachfolgende Beitrag stellt das Güterichtermodell vor. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie im sozialgerichtlichen Verfahren die zur Verweisung geeigneten Fälle zielgenau identifiziert werden können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.02.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-02-14
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Dokument Der Güterichter im sozialgerichtlichen Verfahren