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Der Fiskus als Massegläubiger erster Klasse
BFH entscheidet gegen Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

Der BFH hat als erstes oberstes Gericht gegen die Erstreckung der Restschuldbefreiung auf Masseverbindlichkeiten entschieden und damit die Haftung des Insolvenzschuldners für steuerliche Forderungen über das Verfahren hinaus bestätigt. Das Urteil stellt klar, dass die gesetzlich vorgegebene Reichweite der Restschuldbefreiung nicht unter Verweis auf die allgemeine Zielsetzung der Insolvenzordnung auf Masseverbindlichkeiten ausgedehnt werden kann.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-05-03
Dokument Der Fiskus als Massegläubiger erster Klasse