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Der „Fall CGZP“ – Ist die Einschränkung der Entleiherhaftung nach § 28e Abs. 2 S. 1 SGB IV geboten?

§ 28e Abs. 2 S. 1 SGB IV sieht die bürgengleiche Haftung des Entleihers für die Sozialversicherungsbeiträge der Leiharbeitnehmer vor. Die Entscheidung des BAG zur Tariffähigkeit der CGZP führt dazu, sich Gedanken über den Zweck dieser Haftung zu machen: Ist sie auch dann zu rechtfertigen, wenn Beitragsnachzahlungen in Folge des Wegfalls eines Tarifvertrages zu entrichten sind?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.05.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2015
Veröffentlicht: 2015-05-05
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