Der Ersatz von Sachschäden an privaten Kraftfahrzeugen von Personalratsmitgliedern
– Überlegungen zur kryptischen Neuregelung in § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG
Bis zum BPersVG 2021 fehlte es an einer bundespersonalvertretungsgesetzlichen Regelung für Personalratsmitglieder im Hinblick auf den Ersatz von Sachschäden an privaten Kraftfahrzeugen. § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG normiert nunmehr diesen Topos. Der Beitrag geht der Frage nach, welchen Regelungsgehalt diese Vorschrift, die aufgrund ihrer „offen“ gehaltenen Verweisungstechnik in das Beamtenrecht alles andere als selbsterklärend ist, hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-23 |