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Der Einwand der Verwirkung bei rückwirkenden Beitragsforderungen der gesetzlichen Krankenkassen

Nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 SGB V sind Versorgungsbezüge, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten, beitragspflichtige Einnahmen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-01-01
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Dokument Der Einwand der Verwirkung bei rückwirkenden Beitragsforderungen der gesetzlichen Krankenkassen