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Der Einsatz von Videokonferenztechnik in der mündlichen Verhandlung und dem Erörterungstermin im sozialgerichtlichen Verfahren

Ab dem 1. 11. 2013 eröffnet der dann in Kraft tretende § 110a Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Möglichkeit des Einsatzes von Videokonferenztechnik auch im sozialgerichtlichen Verfahren. Einsatzbereiche und rechtliche Rahmenbedingungen dieser neuen technischen Möglichkeiten sollen in diesem Beitrag erörtert werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.10.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2013
Veröffentlicht: 2013-10-16
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Dokument Der Einsatz von Videokonferenztechnik in der mündlichen Verhandlung und dem Erörterungstermin im sozialgerichtlichen Verfahren