Der Bilanzeid
Versicherungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
In Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie vom 15.12.2004 sollen in Deutschland – öffentlich als Bilanzeid bezeichnete – Versicherungen zur Rechnungslegung eingeführt werden. Entsprechende Regelungen sind im Entwurf des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) enthalten, den die Bundesregierung am 28.6.2006 verabschiedet hat. Die Versicherungen sollen erstmals für Geschäftsjahre abzugeben sein, die nach dem 31.12.2006 beginnen.
Seiten 117 - 119
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2006.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |