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Der Behinderungsbegriff und die Wirrungen des EuGH

Der EuGH hat sich seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wiederholt mit dem Begriff der Behinderung auseinandersetzen müssen. Zwar qualifiziert der Gerichtshof die Vor gaben der UN-BRK als verbindliche Auslegungsmaßstäbe, weicht in seinen Folgeentscheidungen jedoch vom menschenrechtlichen Ansatz der UN-BRK ab. Dadurch kommt es zu erheblichen Diskrepanzen zwischen den europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben, deren Widersprüchlichkeit sich auch auf das nationale Recht auswirkt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-03-05
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