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Der Arbeitsunfall beim Parkhausbau und der Verantwortungsumfang des SiGeKo
Ein schwach begründeter Strafbefehl gegen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wegen fehlender Absturzsicherung

Das Amtsgericht Obernburg setzte in einem Strafbefehl gegen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 229 StGB eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen fest, deren Höhe einkommensanhängig € 70,– betrug.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-01-04
Dokument Der Arbeitsunfall beim Parkhausbau und der Verantwortungsumfang des SiGeKo