Der Anspruch auf Sozialhilfe im System der subjektiven öffentlichen Rechte im Sozialrecht
Bis zur Entscheidung BVerwGE 1, 159 war allgemein anerkannt, dass der Hilfsbedürftige keinen Anspruch auf Unterstützung hatte. Dieses Urteil ist durch § 4 BSHG und § 17 SGB XII umgesetzt worden. Die damit eingeleitete Subjektivierung des Sozialhilferechts ist von der Dogmatik vielfach noch nicht zufriedenstellend verarbeitet.
Seiten 61 - 64
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-10 |