Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen
Die Aufgabenteilung im Gesundheitswesen ist nicht konsequent geregelt. Die Auswertung aktueller Diskussionsbeiträge und der Rechtsprechung zeigt, dass medizinisches Personal mangels einheitlicher und verbindlicher Regelungen bei fehlerhafter Aufgabenübertragung der Gefahr zivil- und strafrechtlicher Sanktionen ausgesetzt ist. Für Teilbereiche bringt der Gesetzgeber Modelle auf den Weg, die die Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen verbindlich regeln.
Seiten 689 - 694
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-10 |