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Datenzugriff auf Einzelaufzeichnungen im Einzelhandel
Das Urteil des Hessischen FG v. 24.4.2013 – ein Bumerang?

Für die steuerliche Betriebsprüfung ist der sensible Bereich der Überprüfung von durch Bargeschäfte getätigten Einnahmen ein bevorzugtes Prüfungsfeld. Bareinnahmen unterliegen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bestimmten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

Das Hessische FG hat sich dazu in seiner Entscheidung vom 24.4.2013 detailliert zum Datenzugriff auf Kasseneinzelaufzeichnungen der Barverkäufe geäußert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.12.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2013
Veröffentlicht: 2013-11-28
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