Datenzugriff auf Einzelaufzeichnungen im Einzelhandel
Das Urteil des Hessischen FG v. 24.4.2013 – ein Bumerang?
Für die steuerliche Betriebsprüfung ist der sensible Bereich der Überprüfung von durch Bargeschäfte getätigten Einnahmen ein bevorzugtes Prüfungsfeld. Bareinnahmen unterliegen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bestimmten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.
Das Hessische FG hat sich dazu in seiner Entscheidung vom 24.4.2013 detailliert zum Datenzugriff auf Kasseneinzelaufzeichnungen der Barverkäufe geäußert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.12.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-28 |