• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Datenübermittlungen zwischen Sozialleistungsträgern und Polizeibehörden im Lichte des europäischen Datenschutzrechts

Darf eine Agentur für Arbeit dem Ersuchen einer Polizeidienststelle nachkommen, personenbezogene Daten eines Kunden zu übermitteln, gegen den wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird? Darf die Polizeidienststelle ihrerseits einem Jobcenter mitteilen, dass von einer Person Gefahren für das Personal der Behörde ausgehen? Zwischen Polizeibehörden und Sozialleistungsträgern werden mitunter sensible Informationen über Personen ausgetauscht. Der vorliegende Beitrag stellt die hierfür vorhandenen Rechtsgrundlagen vor dem Hintergrund der europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz dar.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-05
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Datenübermittlungen zwischen Sozialleistungsträgern und Polizeibehörden im Lichte des europäischen Datenschutzrechts