Datenübermittlungen zwischen Sozialleistungsträgern und Polizeibehörden im Lichte des europäischen Datenschutzrechts
Darf eine Agentur für Arbeit dem Ersuchen einer Polizeidienststelle nachkommen, personenbezogene Daten eines Kunden zu übermitteln, gegen den wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird? Darf die Polizeidienststelle ihrerseits einem Jobcenter mitteilen, dass von einer Person Gefahren für das Personal der Behörde ausgehen? Zwischen Polizeibehörden und Sozialleistungsträgern werden mitunter sensible Informationen über Personen ausgetauscht. Der vorliegende Beitrag stellt die hierfür vorhandenen Rechtsgrundlagen vor dem Hintergrund der europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-05 |