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Das Winterpaket der Europäischen Kommission – „Saubere Energie für alle Europäer“ (Teil II)
Elektrizitätsbinnenmarkt

Das Winterpaket der Europäischen Kommission schreibt die Regelungen des europäischen Strommarktes sieben Jahre nach Verabschiedung des dritten Elektrizitätsbinnenmarktpaketes fort und stellt ein viertes Elektrizitätsbinnenmarktpaket dar. Die Kommission entwickelt damit die Rahmenbedingungen, unter denen Strom produziert, gehandelt, vertrieben und verteilt wird, weiter und schlägt mit diesen Regelungen ein neues Strommarktdesign für Europa vor. Deutschland hatte sich bereits mit Inkrafttreten des Strommarktgesetzes am 30.07.2016 für eine Weiterentwicklung des deutschen Strommarktes und damit für die Entwicklung eines neuen Strommarktdesigns entschieden. Eckpunkte des deutschen Strommarktdesigns finden sich auch in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein europäisches Strommarktdesign im Rahmen des Winterpakets wieder. Aufgrund des Umfangs der Neuregelungen des Winterpakets gliedert sich dieser Beitrag in zwei Teile. 2 Teil II befasst sich in diesem Heft mit den Regelungen zum europäischen Strommarkt. Er unternimmt zudem eine Gegenüberstellung der Eckpunkte des im Winterpaket vorgesehenen europäischen Strommarktes zu dem in Deutschland mit dem Strommarktgesetz umgesetzten Strommarktdesign. Trotz der Gliederung in zwei Teile stellt der Beitrag in erster Linie einen Überblicksaufsatz dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-11-15
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Dokument Das Winterpaket der Europäischen Kommission – „Saubere Energie für alle Europäer“ (Teil II)