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Das Verhältnis zwischen (vorläufigem) Sachwalter und Berater bzw. CRO im Eigenverwaltungsverfahren

Zur Sicherstellung der im Eigenverwaltungsverfahren erforderlichen restrukturierungs- und insolvenzrechtlichen Expertise sind in der Praxis verschiedene Modellgestaltungen zu unterscheiden: Insbesondere kann ein Sanierungsexperte (gelegentlich auch ein Insolvenzverwalter) in der Rolle eines CRO (Chief Restructuring Officer) mit entsprechendem Know-how in eine Organstellung berufen werden. Oder aber die bisherige Geschäftsführung wird intensiv (im Hintergrund) von insolvenzrechtlichen Experten beraten bzw. sie setzt einen insolvenz- und sanierungserfahrenen Generalbevollmächtigten ein. Nachfolgend erfolgt eine nähere Analyse der dabei zu bearbeitenden Aufgabenfelder.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-07-04
Dokument Das Verhältnis zwischen (vorläufigem) Sachwalter und Berater bzw. CRO im Eigenverwaltungsverfahren