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Das Verhältnis der Leistung der Pflegeversicherung zur stationären Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Erhalten pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, greift § 43a SGB XI: Die Pflegekasse übernimmt einen Pauschbetrag zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen. Die gesetzliche Konzeption scheint schlicht, lässt aber eine wichtige Frage offen: In welchem Rangverhältnis steht diese Leistung zur stationären Eingliederungshilfe?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-04
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Dokument Das Verhältnis der Leistung der Pflegeversicherung zur stationären Eingliederungshilfe nach dem SGB XII