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Das Übergangsrecht nach den VO (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009

Für die jeweiligen Träger, die das Übergangsrecht anzuwenden haben, hat dieses – wie die folgenden Ausführungen zeigen werden – zwei unterschiedliche Funktionen: Zum einen kann es beschwerlich wirken, wenn es zur Anwendung von verschiedenen Rechtsregimen führt, die nebeneinander anwendbar sind; es kann aber auch erleichternd sein, wenn die Einführung des neuen Koordinierungsrechts durch die Übergangsvorschriften zeitlich abgefedert wird.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2012
Veröffentlicht: 2012-02-03
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Dokument Das Übergangsrecht nach den VO (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009