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Das Sozialstaatsprinzip und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Man sollte annehmen, dass das Bundessozialgericht (BSG) nicht ohne fort­gesetzte und vertiefte Beschäftigung mit dem Sozialstaatsprinzip auskommt. Frühere Veröffentlichungen kamen zu einem zurückhaltenden Ergebnis. Mehr als ein Dutzend Jahre nach der letzten Untersuchung: Was stimmt davon noch?

Seiten 241 - 246

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2011
Veröffentlicht: 2011-05-04
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