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Das schlüssige Konzept im Wandel von Rechtsprechung und Politik

Das „schlüssige Konzept“, das das BSG zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit in § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II entwickelt hat, ist kein starres System oder positiv ausgedrückt, es lässt Raum für Anpassung. Diese Aussage soll durch den Beitrag führen – sie hat verschiedene Facetten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 5 / 2017
Veröffentlicht: 2017-05-04
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Dokument Das schlüssige Konzept im Wandel von Rechtsprechung und Politik