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Das neue Mutterschutzgesetz 2018 – Teil 5
Freistellungsansprüche und der Ausschuss für Mutterschutz

Am 29.05.2017 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung fanden langwierige Reformbemühungen ein Ende. Das alte Mutterschutzgesetz von 1952 wurde der heutigen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Ein wesentlicher Aspekt ist heute, der Mutter während der Schwangerschaft, in der unmittelbaren Zeit danach und während der Stillzeit die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigung fortzusetzen. In der mehrteiligen Serie „Das neue Mutterschutzgesetz 2018“ werden die wesentlichen Schutzvorschriften beschrieben, welche ab dem 01.01.2018 gelten. In Teil 5 werden der Freistellungsanspruch der Mutter für ärztliche Untersuchungen und zum Stillen und der Ausschuss für Mutterschutz behandelt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.01.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-01-09
Dokument Das neue Mutterschutzgesetz 2018 – Teil 5