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Das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

Am 16. Juli 2021 ist das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) in Kraft getreten. Es wurde als Artikel 3 des „Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen“ vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146, 3162) erlassen. Mit Artikel 7 des Gesetzes wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell an die Neuregelung angepasst.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 2 / 2022
Veröffentlicht: 2022-02-01
Dokument Das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen