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Das Konfidenzniveau und andere Hindernisse bei der Anwendung des Monetary Unit Samplings in der steuerlichen Betriebsprüfung

Die steuerliche Betriebsprüfung befindet sich im Wandel. Um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und damit die steuerliche Belastungsgleichheit zu gewährleisten, bedarf es der Sachverhaltsaufklärung als Vollzugsauftrag nach dem Verifikationsprinzip, das das Deklarationsprinzip im Veranlagungsverfahren ergänzt. Dies kann nur durch eine umfassende Prüfung von Betrieben gelingen. Dem stehen die knappen personellen Ressourcen der Finanzverwaltung entgegen. Die eingeführte E-Bilanz Taxonomie dient wie die elektronischen Kassenprüfungen der Auswahl von als besonders prüfungswürdig erachteten Steuerpflichtigen. Verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO bezwecken die bindende Klärung von Rechtsfolgen losgelöst und im Vorfeld von Außenprüfungen, die dann deren Sachverhaltsverwirklichung zum Gegenstand haben. Tatsächliche Verständigungen wiederum intendieren die Einigung über Sachverhalte. Die zeitnahe Betriebsprüfung (§ 4a BpO) liegt mit dem Ziel der Verkürzung der Prüfungsdauer durch eine verbesserte Informationsbeschaffung weiter im Fokus der Prüfungsstellen und Prüfungsämter. Parallel nimmt der Umfang der Prüfungshandlungen und deren Komplexität zu.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.02.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2021
Veröffentlicht: 2021-02-04
Dokument Das Konfidenzniveau und andere Hindernisse bei der Anwendung des Monetary Unit Samplings in der steuerlichen Betriebsprüfung