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Das „Hamburger Modell“ findet mehrere Nachahmer
Einige Bundesländer geben Beamten die Wahlfreiheit bei der Krankenkassen­Wahl

Nach Hamburg, das deutschlandweit ein Signal gesetzt hat, wollen auch die Bundesländer Brandenburg, Thüringen und Bremen Beamte nicht mehr finanziell benachteiligt wissen, wenn sie sich gesetzlich statt privat gegen Krankheit versichern. Berlin denkt ebenfalls über eine „pauschale Beihilfe“ für Beamte nach und will bei seinem Konzept die Hamburger Erfahrungen mitberücksichtigen. Dagegen lehnt es Bayern ab, Beamten die Möglichkeit zu geben, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Zum Verständnis: Beamte können sich gegen Krankheit zwar auch gesetzlich absichern, müssen die Kosten dafür aber selbst tragen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden ihnen dagegen ihre Behandlungskosten über die Beihilfe mit 50 bis 70 Prozent bezuschusst. Wenn Beamte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören, können 2019 im Monat bei einem Bruttoverdienst von 4.537,50 Euro 622,48 Euro als regulärer Beitrag anfallen. Der Arbeitgeber ist dabei außen vor. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist und im Durchschnitt (0,9 Prozentpunkte) bei 40,84 Euro im Monat liegt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.08.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2019
Veröffentlicht: 2018-08-14
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