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Das Gesetz zur Organisationsreform in der Rentenversicherung im Rückblick
Die zentralen Vorgaben wurden innerhalb eines Jahrzehnts umgesetzt

Am 1. Januar 2005 ist nach einer langen Vorlaufzeit das „Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung“ vom 9. Dezember 2004 in Kraft getreten – Anlass für den Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Dr. Axel Reimann, zu einem Dezenniums-Rückblick beim Presseseminar in Würzburg. Sein Fazit: „Die zentralen Vorgaben des Gesetzes, auf das sich die Rentenversicherung selbst verständigt hatte, sind umgesetzt. Die Rentenversicherung hat Handlungsfähigkeit bewiesen. Ihre Effektivität und Effizienz wurden erhöht und gleichzeitig die Kundenorientierung gestärkt. Die Organisationsreform stellt ein gutes Beispiel für eine gelungene Verwaltungsreform dar.“

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-02-15
Dokument Das Gesetz zur Organisationsreform in der Rentenversicherung im Rückblick