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Das Freizügigkeitsabkommen EG – Schweiz und seine Auslegungsmethode: Ist das Beschränkungsverbot in seinem Rahmen anwendbar?

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) trägt stark den Charakter eines Ersatzabkommens für das in der schweizerischen Volksabstimmung von 1992 gescheiterte EWR-Abkommen. Es übernimmt weitgehend – allerdings mit einigen klaren Abweichungen – die Inhalte des EU-Personenfreizügigkeitsrechts in der bei Abkommensunterzeichnung geltenden Fassung. Das FZA sieht zudem die Möglichkeit zur Anpassung seiner sozialrechtlichen Koordinationsbestimmungen an künftige Entwicklungen im EU-Recht vor. Es kennt kein Vorlageverfahren für schweizerische Gerichte vor dem EuGH. Jedoch sind Verwaltung und Gerichte bei der Auslegung des FZA an die EuGH-Rechtsprechung zu inhaltsgleichen Bestimmungen des EU-Rechts gebunden. Diese Charakteristika des FZA wurden eingehend in ZESAR 4/2007 dargestellt. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Abhandlung, ob und wieweit das spezifische Beschränkungsverbot im Rahmen des FZA Anwendung finden kann.

Seiten 425 - 435

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 10 / 2008
Veröffentlicht: 2008-10-10
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Dokument Das Freizügigkeitsabkommen EG – Schweiz und seine Auslegungsmethode: Ist das Beschränkungsverbot in seinem Rahmen anwendbar?