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Das ausgewählte Urteil: Norbert Finkenbusch Nachholen einer unterlassenen Anhörung BSG, Urteil vom 9. 11. 2010 – B 4 AS 37/09 R -

Nachholen einer unterlassenen Anhörung: Eine unterlassene oder fehlerhaft durchgeführte Anhörung kann bis zur letzten Tatsacheninstanz eines Verwaltungs- oder Sozialgerichtsverfahrens nachgeholt werden. Dazu ist ein förmliches Verwaltungsverfahren erforderlich, in dem die Behörde eine Gelegenheit zur Äußerung gibt und sich abschließend zum Ergebnis der Überprüfung äußert.

Seite 86

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.03.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 3 / 2011
Veröffentlicht: 2011-03-01
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