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Das ausgewählte Urteil: Leistungsverweigerung: Kein Leistungsausschluss bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen

Die Vorschriften des SGB V, nach denen neue ärztliche Behandlungsmethoden von der Leistungsverpflichtung ausgeschlossen sind, sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die verfassungskonformen Regelungen des SGB V werden allerdings verfassungswidrig ausgelegt, wenn sich eine Krankenkasse darauf auch bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten beruft.

Seiten 45 - 46

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2007
Veröffentlicht: 2007-01-01
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