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Das ausgewählte Urteil. BSG, Urteil vom 15. 3. 2012 – B 3 KR 2/11 R –

Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern. Das Hilfsmittel muss wirtschaftlich sein; es ist nicht erforderlich, dass es im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Der Anspruch auf die Hilfsmittelversorgung ist vom medizinischen Nutzen, der Funktionstauglichkeit und der subjektiven Erforderlichkeit des Hilfsmittels abhängig.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2012
Veröffentlicht: 2012-06-12
Dokument Das ausgewählte Urteil. BSG, Urteil vom 15. 3. 2012 – B 3 KR 2/11 R –