Das ausgewählte Urteil: BSG, Urteil vom 10. 3. 2011 – B 3 KR 9/10 R –
Versorgung mit Hilfsmitteln: Versicherte gesetzlicher Krankenkassen haben einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die auf den Ausgleich einer Behinderung oder ihrer Folgen gerichtet ist (unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich). Dabei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Der Krankenkasse steht zu, über die Versorgung mit einem Hilfsmittel zu entscheiden.
Seiten 219 - 220
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.07.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-15 |