Das ausgewählte Urteil: Bemessungszeitraum für die Berechnung des Krankengeldes
Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, der auch bei schwankenden Einkünften nicht ausgedehnt werden kann (vgl. § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Der Bemessungszeitraum muss mindestens vier Wochen umfassen. Es handelt sich um einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit betriebsüblich abgerechnet sein muss (Bezugsmethode).
Seiten 241 - 242
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2009.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-01 |